AGBMiet- und Servicebedingungen für professionelle Veranstaltungstechnik – von der Vermietung bis zur Betreuung vor Ort.
1. Grundlegendes
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Abholpreise ab unserem Lager in 84416 Taufkirchen (Vils). Dienstleistungen wie Transport, Aufbau, Betreuung oder Langzeitmieten können individuell vereinbart und gesondert berechnet werden.
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich unter den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere die AGB des Mieters, sind nur nach unserer schriftlichen Zustimmung gültig. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für mündliche oder telefonische Vereinbarungen.
Der Kunde akzeptiert diese Bedingungen automatisch mit der Annahme der ersten Auftragsbestätigung oder durch Unterzeichnung eines Mietvertrages.
2. Preise und Mietdauer
Alle Preise sind, sofern nicht anders vermerkt, Endpreise. Die Mietpreise für Lichttechnik beinhalten die benötigten Leuchtmittel. Angebote sind freibleibend, es gelten ausschließlich die im Vertrag oder Angebot aufgeführten Preise. Die Mietdauer wird in Einsatztagen berechnet, wobei angebrochene Tage voll zählen. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Geräte und endet mit der vollständigen Rückgabe an unser Lager. Eventuelle Transport-, Aufbau- und Personalkosten werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
3. Abholung und Rückgabe
Alle Preise sind, sofern nicht anders vermerkt, Endpreise. Die Mietpreise für Lichttechnik beinhalten die benötigten Leuchtmittel. Angebote sind freibleibend, es gelten ausschließlich die im Vertrag oder Angebot aufgeführten Preise. Die Mietdauer wird in Einsatztagen berechnet, wobei angebrochene Tage voll zählen. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Geräte und endet mit der vollständigen Rückgabe an unser Lager. Eventuelle Transport-, Aufbau- und Personalkosten werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
4. Verantwortung des Mieters
Der Mieter ist für das gemietete Equipment während der gesamten Mietdauer verantwortlich und haftet für Schäden oder Verlust zum Neuwert, unabhängig von der Ursache. Er trägt die Verantwortung für:
unsachgemäße Handhabung
nachlässigen Umgang
Beschädigungen durch Dritte
Schäden durch fehlerhafte Stromversorgung oder unsachgemäßen Aufbau
Verlust oder Diebstahl
Zum Schutz vor unvorhergesehenen Schäden oder Verlusten wird der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen. Reparaturen an den Geräten durch den Mieter sind nicht gestattet.
5. Verantwortung des Vermieters
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, Verzögerungen oder technische Defekte, außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sollte eine Lieferung aus unverschuldeten Gründen nicht möglich sein, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
6. Nutzung der Geräte
Die tägliche Wartung sowie die Bereitstellung benötigter Verbrauchsmaterialien (z. B. Nebelflüssigkeit, Klebeband) obliegt dem Mieter. Der Anschluss an die Stromversorgung darf ausschließlich durch qualifiziertes Personal erfolgen. Schäden durch fehlerhafte Stromanschlüsse oder unsachgemäße Installation gehen zu Lasten des Mieters.
Eine Nutzung außerhalb Deutschlands ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Bei Outdoor-Veranstaltungen trägt der Mieter die volle Verantwortung für Witterungseinflüsse und hat für die Sicherheit der Geräte zu sorgen.
7. Veranstaltungen
Vom Aufbau bis zum Abbau trägt der Mieter das Risiko für Schäden oder Verlust der gemieteten Technik. Die Anmeldung eventueller Gebühren, z. B. bei der GEMA, liegt in der Verantwortung des Mieters. Verbrauchsmaterialien wie Batterien oder Tonträger werden gesondert berechnet.
8. Zahlung
Mit der Annahme des Angebots verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises, unabhängig davon, ob die Geräte letztendlich genutzt werden. Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor.
9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Erding. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.